Dienstwagenbesteuerung

0,5% Dienstwagenbesteuerung

Sie wollen ein Fahrzeug mit einer gehobenen Ausstattung, aber es soll kostengünstiger als die Grundausstattung sein? Das klingt erstmal so, als wäre es nicht möglich. Ist es aber! Denn mit der 0,5%-Regel für Hybrid- und Elektromodelle gibt es viel Sparpotenzial bei Dienstwagen.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand eines konkreten Beispiels, wie das Ganze in der Praxis aussieht:

Ein C 180 T-Modell hat einen Bruttolistenpreis von 44,119,25 €. Ein C 300 e T-Modell kostet mit einer deutlich höheren Ausstattung und deutlich mehr Leistung hingegen 57.953,00 €. Wenn man das zunächst liest, geht man davon aus, dass das C 300 e T-Modell eine deutlich höhere Leasingrate hat. Dank der neuen Besteuerung ergibt sich jedoch ein enormer Vorteil für alle Dienstwagenfahrer unter Ihnen: Der zu versteuernde Betrag der Mercedes-Benz Hybrid- und Elektrofahrzeuge halbiert sich! Somit müssen Sie nicht lange überlegen, welches Modell Sie nehmen. Und gleichzeitig tun Sie der Umwelt noch Gutes.

Hier können Sie auf einen Blick sehen, welche Modelle für die 0,5% Besteuerung in Frage kommen: Zulässige Fahrzeuge

Wussten Sie schon,

…dass anstatt von einem Prozent des Brutto-Listenpreises Arbeitnehmer bei Elektro- und Hybridfahrzeugen nur 0,5 Prozent steuerlich geltend machen müssen?

…dass der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines dienstlichen Hybrid- oder Elektrofahrzeugs ebenfalls halbiert wird? Die Bemessungsgrundlage hierfür ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs.

…dass die Dienstwagen-Sonnderregelung bis 2030 verlängert werden soll? Dies soll die Planungssicherheit erhöhen. Die Entwicklung der Elektromobilität wird stets weiter vorangetrieben, sodass zukünftig auch die elektrische Fahrleistung nochmal erhöht wird. Auch über Sonderabschreibungen wird nachgedacht. Diese sollen einmalig 50% der Anschaffungskosten betragen und damit die reguläre Abschreibungsmöglichkeit ergänzen und attraktiver machen.

…dass die Bemessungsgrundlage für alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge gelten, die zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2021 gekauft oder geleast wurden/werden?

…dass weiterhin ein Fahrtenbuch bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens geführt werden kann und Sie dennoch von der 0,5 % Regel profitieren?

…dass aktuell bereits 30 Mercedes-Benz Modelle begünstigt und noch einige zeitnah dazu kommen werden?

…dass ein Hybridfahrzeug dann zu den begünstigten Dienstwagen zählt, wenn mindestens eine Entfernung von 40 km mit rein elektrischer Reichweite zurückgelegt werden kann oder die CO2-Emission des Dienstwagens maximal 50 g/km beträgt. Nur eine der beiden Voraussetzungen muss eingehalten werden. Dieser Wert wird nach der neuen WLTP-Norm gemessen.

Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne!