Mercedes-EQ SUV Range Header

Informationen zur Innovationsprämie

Bis zu € 6.750 Umweltbonus[1] auf Elektro-Modelle sichern

Mit unseren Elektro-Modellen setzen wir ein nachhaltiges Ausrufezeichen und leisten unseren Umweltbeitrag. Leiten auch Sie Ihre persönliche Energiewende ein und steigen Sie auf Elektromobilität von Mercedes-Benz oder smart um. Sichern Sie sich bis zu € 6.750 Umweltbonus[1] und sparen Sie dauerhaft CO₂-Emissionen ein. Der Umweltbonus setzt sich zusammen aus dem Bundesanteil inkl. Innovationsprämie sowie dem Herstelleranteil und gilt für Neu- und Gebrauchtwagen, die die Voraussetzungen erfüllen. Gültig bis zum 31.12.2023 und nur so lange der Fördertopf nicht aufgebraucht ist. Nähere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.

Ob vollelektrischer Mercedes-EQ oder smart EQ – unsere vielfältige Auswahl an elektrifizierten Modellen bringt frische Energie in das Premiumsegment und Ihren Alltag.  Jetzt kennenlernen: 

Mercedes-EQ    smart EQ    Förderfähige Fahrzeuge

 

Ihre Vorteile!

  • Entfall der Pkw-Maut
  • Geringe Geruchs- und Lärmbelastung
  • 0,25 % Versteuerung für Dienstwagenfahrer (vollelektrische Fahrzeuge bis € 60.000 Bruttolistenpreis)
  • Zu Teilen kostenlose Lademöglichkeiten bei Verbänden
  • Bezuschussung von bis zu € 6.750 durch Staat und Hersteller
  • Aufladevorgang beim Arbeitgeber gilt als geldwerter Vorteil – Ersparnis muss nicht versteuert werden
  • Mögliche Rabatte von bis zu 20 % bei bestimmten Kasko-Versicherern – Verringerung der Betriebs- und Unterhaltungskosten
  • Befreiung von der Kfz-Steuer für 10 Jahre
  • Mehr Nanometer und eine sofort verfügbare, kraftvolle Beschleunigung. 

Reines Batterieelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug

Nettolistenpreis

bis € 40.000

bis € 65.000

Herstelleranteil

€ 2.250

€ 1.500

Bund

€ 4.500

€ 3.000

Gesamtförderung

€ 6.750

 

€ 4.500

Junge Gebrauchte (sofern bei Erstzulassung noch nicht durch den Umweltbonus gefördert)

Elektrofahrzeug

€ 1.500

€ 3.000

€ 4.500

 

Hinweis: Die Förderhöhe der förderberechtigten Neufahrzeuge orientiert sich am Nettolistenpreis des jeweiligen Basismodells. Die Sonderausstattungen haben keinen Einfluss auf die Höhe von Umweltbonus/Innovationsprämie.


[1]  Angebot gültig bei Kauf eines Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugs. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Gültig bis 31.12.2023 und nur solange der Fördertopf nicht aufgebraucht ist.