Die neuste Generation intelligenter Fahrtenschreiber - der DTCO 4. 1
Im Zuge des neuen Mobilitätspaket Teil 1 wurden auf EU-Ebene bereits im Sommer 2020 zahlreiche Neuerungen eingeführt, die den gesamten Straßentransportsektor EU-weit sicherer, effizienter und sozial verantwortlicher gestalten. Das Mobilitätspaket Teil 1 betrifft besonders folgende Bereiche:
- Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrer*innen
- Markt- und Berufszugang
- Sozialvorschriften
Weitere Informationen zu den genauen Inhalten und gültigen Regelungen erhalten Sie HIER
Im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ist eine Neuregelung besonders interessant, die Implementierung des intelligent Fahrtenschreibers der zweiten Generation.
Welchen verbesserten Nutzen gibt es?
- Speicherung von Grenzüberfahrten sowie Be- und Entladungsorten
- Genauere Positionsbestimmung zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr
- Kontrollierbarkeit der Einhaltung verbindlich Sozialstandards (u. a. Ruhe- und Lenkzeiten, Arbeitszeitregelung)
- Umfangreiche Konnektivität durch aktuelle Bluetooth-Technologie. Ermöglicht nahezu problemloses Auslesen & Steuern des Tachographen über externe Geräte (z. B. Smartphones)
Welche Fahrzeuge müssen mit der zweiten Generation ausgestattet werden?
Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, müssen mit dem neuen digitalen Tachographen DTCO 4. 1 ausgestattet werden.
Wichtig: Auch Fahrzeuge über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, fallen unter die Regelung.
Welche Vorteile bieten sich speziell für Mercedes-Benz Trucks?
- Komfortable Nutzung: Anzeige der Lenk- und Ruhezeiten im Kombi-Instrument
- Vollintegriert in die digitalen Dienste wie Fleetboard, Uptime Service von Mercedes-Benz Trucks Connectivity sowie in die Fahrzeug-Diagnose von Mercedes-Benz Trucks
Fristen
Spätsommer 2023
Neufahrzuge mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind bereits seit August 2023 mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet.
Winter 2024
Bestandsfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber müssen bis Ende 2024 umgerüstet werden. Sind bereits intelligente Fahrtenschreiber der ersten Generation verbaut, muss die Umrüstung bis Sommer 2025 erfolgen.
Sommer 2026
Fahrzeuge über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht, sofern sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, müssen ebenfalls bis Sommer 2026 auf den intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation umgerüstet werden.
Sonderregelung
Sollten bei einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation ein Defekt vorliegen, der einen Ersatz nötig macht, dann muss es sich hierbei um den intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation handeln. Unabhängig von den gesetzten Fristen.