Die neue Mautpflicht

Mautpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Ab dem 01.07.2024 gilt die neue Mautpflicht für alle inländischen sowie ausländischen Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier. 


 

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die neue Mautregelung, die ab dem 01. Juli 2024 in Kraft tritt, betrifft alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Dazu zählen:

  • Unternehmen mit kleinen Transportern
  • Paketdienste
  • Speditionen
  • Lieferdienste
  • Unternehmen mit gemischten Flotten

Gibt es Ausnahmen von der neuen Regelung?

Ja, unter bestimmten Bedingungen können Sie von der Mautpflicht befreit werden.

 

  • Vollelektrische Fahrzeuge:

Als umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sind Sie mit einem vollelektrischen Fahrzeug von der Mautpflicht befreit. Auch Fahrzeuge mit anderen umweltfreundlichen Antrieben (z. B. Wasserstoff) sind vorerst von der Mautpflicht befreit. Er ab dem 01.01.2026 werden auch diese Fahrzeuge mautpflichtig, jedoch ist die Maut um ca. 75 % reduziert. 

 

  • Handwerksfahrzeuge

Für Fahrzeuge handwerklicher Betriebe von 3,5 bis 7,5 Tonnen gilt ebenfalls die Befreiung von der Mautpflicht. Ein Nachweis der Befreiung muss bei einer Mautkontrolle vorgezeigt werden.  Diese Ausnahme greift auch bei ausländischen Betrieben, wenn

  • das Fahrzeug von Mitarbeitern des Betriebs gefahren wird
  • Material, Ausrüstung oder Maschinen transportiert werden, die unerlässlich für die Ausübung des Handwerks sind (z. B. Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile etc.) 
  • Güter transportiert werden, die im Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden

 

Die Befreiung gilt nicht, wenn

  • industriell gefertigte Güter transportiert werden
  • gewerbliche Transporte für Dritte ausgeführt werden, auch nicht für andere Handwerksbetriebe

 

  • Campingfahrzeuge

Als Fahrer eines Campingfahrzeugs mit einem Gesamtgewicht von 3,5  bis 7,5 Tonnen sind Sie ebenfalls von Mautpflicht befreit, sofern Ihr Fahrzeug klar als Wohnmobil erkennbar ist. Bei Wohnmobilen mit einem Ladebereich oder Transportanhänger sollte darauf geachtet werden, dass der Wohnbereich mind. 50 % der Nutzfläche ausmacht und das Wohnmobil ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. 

 

  • Weitere Fahrzeuge
  • Busse, Wohnwagen & Campingfahrzeuge
  • Fahrzeuge der Polizei oder des Militärs
  • Fahrzeuge des Zivil- oder Katastrophenschutzes
  • Fahrzeuge der Feuerwehr und anderer Notdienste
  • Fahrzeuge der Straßenmeistereien
  • Fahrzeuge von Schaustellern
  • Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen

 

 

Welche Kosten entstehen?

Die genauen Kosten der Maut hängen von verschiedenen Faktoren ab. So sind Gewicht des Fahrzeugs, Anzahl der Antriebsachsen und die Schadstoffklasse wichtig für die Berechnung der Mautgebühren. Zusätzlich werden noch die gefahrenen Kilometer und der spezifische CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs für die Berechnung herangezogen. 

Wie wird die Maut abgewickelt?

Die einfachste Lösung stellt die On-Board-Unit dar.  So werden Ihre Strecken automatisch erfasst und Sie ersparen sich die separate Buchung jeder einzelnen Strecke. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung der Toll Collect App. 


Kontakt

Sie haben Fragen zur neuen Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen oder möchten Ihr Fahrzeug mit einer OBU ausstatten? Unser Experte steht Ihnen für alle Fragen rund um das Thema gerne zur Verfügung. 

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